Sehr geehrter Herr Minister / Sehr geehrte Frau Ministerin,

wir schreiben Ihnen um unsere und die Bedenken von mehr als 6000 Bürgern aus Europa, die unsere Position unterstützen, bezüglich der INSPIRE- Richtlinie mitzuteilen. Mit Hilfe dieser Richtlinie soll ein einheitlicher Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Geographischen Informationen in Europa geschaffen werden. Wir würden gerne die Position des Ministers / der Ministerin zu einigen Änderungen erfahren, die vom Europaparlament in der zweiten Lesung eingebracht wurden.

Geoinformation ist von herausragender Bedeutung und es wird geschätzt, dass 80 % der von administrativer Seite erhobenen Daten einen räumlichen Bezug aufweisen. Geoinformation wird neben einer Vielzahl weiterer Einsatzmöglichkeiten für die Belange des Umweltschutzes, Zensus und Transportzwecke benötigt. Darüber hinaus sind Geoinformationen allgemeines Gut und der offene Zugang zu diesen Daten ist – wie in einigen Studien bewiesen wurde – der einzige Weg um das volle soziale und kommerzielle Potenzial dieser Daten für Europa nutzen zu können.

Seit dem ersten INSPIRE- Entwurf wurde eine Reihe von Änderungen eingebracht, die das Recht des öffentlichen Zugangs, der Ansicht und sogar das Wissen des Vorhandenseins von Geoinformationen stark einschränken. Die anfängliche Position des Rates lag nicht nur darin, den öffentlichen Zugang zu den Daten nicht zu unterstützen, sondern der Rat riskierte auch, dass genau das Gegenteil davon eintritt.

Dies wäre desaströs und würde dem ursprünglichen Ziel von INSPIRE widersprechen. Die Kommission selbst hat diesbezüglich erklärt:“Diese Position könnte den Effekt haben, dass die Verfügbarkeit von räumlichen Daten eher reduziert denn gesteigert wird. (...) Der Text lässt zuviel Spielraum für die Datenanbieter um öffentlichen Zugriff zu ihren Daten zu verweigern oder mit anderen Behörden auszutauschen.”

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europaparlaments votierte gegen viele der vom Europäischen Rat gemachten Änderungsvorschäge am originalen Wortlaut der Richtlinie. ENVI's Berichterstatter schlägt vor:”Interlektuelle Besitzrechte, die den Zugang zu Umweltdaten einschränken, sollten von der Liste der Ausnahmen entfernt werden (...) der freie Zugriff muss gewährleistet werden. Dies gilt nicht nur um die Datenbestände durchsuchen, sondern auch um die Daten betrachten zu können.”

Wir bitten Sie dringend, dass Sie Änderungen, die den offenen Zugang und Verbreitung von Geodaten begünstigen, unterstützen. In der zweiten Lesung hat das Europäische Parlament die Änderung 21 - Wiederherstellung des Rechtes auf freien Zugriff auf Geodaten, die vom Staat erhoben wurden - unterstützt. Das Europäische Parlament unterstützte auch die Änderung 27 – Löschen der Erwähnung von “Interlektuellen Eigentumsrechten” staatlicher Institutionen die Geodaten erheben, aus der Positon des Europäischen Rates. Wir bitten den Minister / die Ministerin um Antwort auf folgende Fragen:

Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für unsere Bedenken genommen haben und wir erwarten Ihre Ausführungen in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen, Benjamin Henrion, Publicgeodata.org